Liebe Patientinnen und Patienten unserer Hausarztpraxis!
Ärzte und Ärztinnen sowie alle ihre Mitarbeiter/-innen unterliegen wie bekannt seit jeher der Schweigepflicht. Das bedeutet, daß nicht nur über alle in unserer Praxis erhobenen Untersuchungsergebnisse Verschwiegenheit gewahrt wird, sondern auch über die Tatsache, daß Sie hier untersucht und/oder behandelt wurden.
Dies ist heutzutage umso bedeutsamer, als wir z.B. zur Ausstellung von Rezepten, zur Dokumentation oder zur Abrechnung gegenüber den Krankenkassen gezwungen sind, Ihre Daten elektronisch zu erfassen (z.B. über Ihre Gesundheitskarte) und diese zu verarbeiten.
Daher haben Datenschutz und Datensicherheit für uns eine besonders große Bedeutung.
Zum Schutz der bei uns elektronisch gespeicherten personenbezogenen Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch haben wir umfangreiche technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
Darüber hinaus unterliegt der Datenschutz in Deutschland und Europa umfangreichen gesetzlichen Regelungen, deren Grundlage die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet.
Diese DSGVO bestimmt, daß ab dem 25.05.2018 neue Vorschriften gelten, die die Verarbeitung (=Erhebung, Nutzung/Änderung, Weitergabe, Löschung, Archivierung) besonders schützenswerter Daten (u.A. Gesundheitsdaten) nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erlauben.
Der Datenschutz unterliegt der Überwachung und Kontrolle durch Landesbehörden (Landes-Datenschutzbeauftragte), denen gegenüber wir die Einhaltung dieser Vorschriften nachweisen müssen.
Um Sie weiter behandeln zu können, um weiter Arztbriefe in Ihrem Sinne versenden zu können wie beispielsweise Befundberichte an Versorgungsämter oder für Rehaanträge zusammenstellen zu können, müssen wir natürlich Ihre Daten speichern und verarbeiten.
Dazu benötigen wir also jetzt Ihr schriftliches Einverständnis!
Natürlich geben wir Ihnen jederzeit persönlich Auskunft, welche Daten wir von Ihnen erfasst haben und informieren Sie über Ihre Rechte.
Wir haben dazu einen ausführlichen Informationstext ausgearbeitet, den Sie im unten angehängten Abschnitt finden und bitte gründlich durchlesen und wenn Sie bei uns (weiter-)behandelt werden möchten einmalig bei der Anmeldung unterzeichnen müssen.
Arne Meidow
...und das Praxisteam
mit Dr.med.Sonja Stuck, Kirsten Wetterau, Madeleine Schmidt, Valentina Laukert, Johanna Fye und Sina Diels
Einverständnis mit Datenerfassung & Speicherung
Der folgende Text stellt die Grundlage der schriflichen Vereinbarung dar.
Sie wissen, daß wir im Rahmen Ihrer Behandlung in unserer Praxis Daten erheben, die wir elektronisch speichern und auf die wir bei Wiedervorstellung oder neuen Krankheitszuständen zurückgreifen.
Das beginnt -sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind- mit dem Einlesen Ihrer Versichertenkarte. Dabei soll demnächst (auf Verlangen der Krankenkassen) kurzfristig eine Verbindung zwischen unserem Praxiscomputer und dem Computer Ihrer Krankenkasse hergestellt werden, über die die Einträge Ihrer Versichertenkarte überprüft und ggf abgeglichen werden sollen. Eine solche Verbindung stellen wir allerdings nur bei dieser Gelegenheit und nicht zu anderen Zwecken her!
Auch wenn Sie privat versichert sind, besitzen Sie vielleicht einen elektronischen Versicherten-Ausweis (Chipkärtchen), den wir gerne einlesen. Ansonsten erfragen wir Namen, Geburtsdatum, Adresse usw. und tragen sie in unsere Patientendatenbank ein.
Dabei wird Ihnen automatisch eine persönliche Identifikationsnummer zugeteilt, unter der unser Computer Sie immer wieder finden und von anderen Patienten unterscheiden kann. Diese Nummer garantiert auch, daß die Sie betreffenden Untersuchungsergebnisse, Fremdbefunde, Laborwerte und Dokumente immer exakt Ihnen zugeordnet werden.
Bei jeder Vorstellung in unserer Praxis werden von den Ärzten und/oder Mitarbeiterinnen Eintragungen vorgenommen und dieser Datenbank zugefügt, ebenso, wenn durch die Praxis ein Hausbesuch bei Ihnen durchgeführt wurde.
Dabei sammeln wir Daten nicht nur über Ihren aktuellen Gesundheitszustand, sondern auch über Ihre Vorgeschichte, frühere Erkrankungen, Operationen, Behandlungen, Lebensgewohnheiten usw. -sehr persönliche Daten also-, die Sie uns anvertraut haben!
Wie Sie wissen, tun wir dies aber nicht aus "Sammelwut", sondern weil wir diese Informationen für eine fachgerechte und erfolgreiche Behandlung benötigen. Da Ärzte, Ärztinnen und alle ihre Mitarbeiter der Schweigepflicht unterliegen (eines der wichtigsten Prinzipien unserer Berufstätigkeit), können Sie sicher sein, daß Ihre bei uns gespeicherten Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch geschützt werden.
Natürlich geben wir Ihnen jederzeit persönlich Auskunft, welche Daten wir von Ihnen erfasst haben. Sie haben auch das Recht, eine Kopie der gespeicherten Daten zu erhalten (bei umfangreicheren Einträgen gegen Erstattung der anfallenden Kosten).
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie sich damit einverstanden erklärt, daß die Ärzte, die Sie in Anspruch nehmen, Ihre Behandlung über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Wir weisen Sie aber an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin, daß wir bei Inanspruchnahme bestimmte Daten einmal im Quartal an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen weitergeben: Name, Adresse, Geburtsdatum, Krankenkasse, Versichertenstatus, Dauerdiagnosen, sowie die Gebührenordnungspositionen durchgeführter Untersuchungen und Behandlungen zu den jeweiligen Terminen. Die Mitarbeiter der Kassenärztlichen Vereinigung unterliegen aber ebenso der Schweigepflicht wie diejenigen unserer Praxen, und sie geben Ihre Behandlungsdaten an die Kassen nur anonymisiert und summarisch weiter. Die Datenübertragung erfolgt dabei sowohl von uns zur KVH als auch von dort zu den Krankenkassen in verschlüsselter Form, wobei die verwendete Verschlüsselung stets dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Bei Privatpatienten müssen wir die gestellten Diagnosen auf der Rechnung vermerken, die Sie bei Ihrer Versicherung und ggf der Beihilfestelle einreichen.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, alle bei unserer Arbeit anfallenden Aufzeichnungen für mindestens 10 Jahre aufzubewahren (nach StrahlenschutzVO 30 Jahre). Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist haben Sie das Recht, die Sie betreffenden Daten löschen zu lassen. (wenn allerdings Ihr jüngster Eintrag in unserer Datenbank weniger als 10 Jahre alt ist, können auch 20- oder 30-jährige Einträge noch nicht gelöscht werden).
Wir müssen allerdings häufiger feststellen, daß wichtige Originalunterlagen über frühere Behandlungen nach einigen Jahren oft nicht mehr vorhanden oder auffindbar sind, so dass man ggf. sehr froh ist, bei einer Wiedervostellung nach mehr als 10 Jahren auf früher gemachte Eintragungen zurückgreifen zu können.
Daher löschen wir auch ältere Aufzeichnungen bewußt nicht automatisch, sondern nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, wobei wir Ihnen dringend empfehlen, eine Kopie dieser Daten sicher zu verwahren!
Wir werden spätestens zehn Jahre nach ihrem Tod sämtliche über Sie vorhandenen Aufzeichnungen löschen. Beim Tode der/des Praxisinhaber(s/in) oder bei Aufgabe der Berufstätigkeit oder Schließung der Praxis aus anderen Gründen werden die vorhandenen Datenaufzeichnungen an die kassenärztliche Vereinigung Hessen übergeben. Wird die Praxis von einem Nachfolger / einer Nachfolgerin weitergeführt, so darf diese(r) auf Ihre Daten nur dann zugreifen, wenn Sie sich bei ihm/ihr aktiv als Patient wieder anmelden.
Gerade wenn Sie von Ärzten verschiedener Fachgebiete behandelt werden müssen, ist es wichtig, daß Informationen über die Behandlungen unter diesen ausgetauscht werden. Natürlich besitzen Sie selbst jederzeit die Hoheit über Ihre Daten und können theoretisch auch selbst für deren Weitergabe sorgen, aber ohne besondere Fachkenntnis würde es Ihnen wahrscheinlich schon schwer fallen, den Überblick über mögliche Wechselwirkungen der verordneten Medikamente zu bewahren.
Daher ist es sinnvoll und üblich, daß wir als Ihre Hausärzte die Berichte von Fachärzten in unsere Aufzeichnungen integrieren, und daß Fachärzte Berichte anderer Fachärzte abspeichern und selbst Berichte an uns Hausärzte schreiben. Wir bitten Sie, diesem (bisher geübten) Verfahren auch für die Zukunft zuzustimmen!
Die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt sonst nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung bzw. nach schriftlicher Entbindung von der Schweigepflicht. Sie haben das Recht auf eine Kopie Ihrer hier gespeicherten Daten zur Übertragung in das Computersystem eines anderen Arztes (z.B. bei Arztwechsel). Das Einlesen eines elektronischen Datensatzes ist allerdings meist mit Kosten verbunden.
Sowohl die Computer in unserer Praxis als auch die Programme zur Verarbeitung Ihrer Daten sind technische Systeme, die mitunter fehlerhaft arbeiten. In einem solchen Fall kann es erforderlich sein, daß wir einem Techniker oder Mitarbeitern einer Softwarefirma zu Wartungs- oder Reparaturzwecken vorübergehend Zugriff auf unsere Rechner gewähren.
Dafür haben wir Vertragspartner, deren Mitarbeiter von uns vertraglich verpflichtet sind, Ihre Daten vertraulich zu behandeln. Diese Vertragspartner kommen nur mit Patientendaten in Berührung, soweit der von uns erteilte Auftrag dies erfordert. Beispielsweise wenn unsere Software nicht fehlerfrei funktioniert und das Wiederherstellen der Funktion die beispielhafte Verwendung von Daten erfordert. Eine typische Situation könnte sein, wenn bei der Verarbeitung von Daten eines bestimmten Patienten immer wieder der gleiche Softwarefehler eintritt. Dann würde der Aufruf der betroffenen Patientendaten ermöglichen, den Softwarefehler zu korrigieren. Selbstverständlich bemühen wir uns auch in diesem Falle und in Ihrem Sinne um einen sinnvollen Datenkontakt - auch wenn er unvermeidlich ist - sodaß nur so viel Kontakt zu den Daten entsteht, wie unmittelbar zur Reparatur erforderlich ist.
Unsere Rechner sind - so gut es nach dem Stand der Technik geht - gegen böswilligen Zugriff von außen gesichert. Wie Sie wissen, ist es jedoch mit entsprechendem Aufwand und krimineller Energie immer möglich, jedes Computersystem zu "hacken". In solch einem unwahrscheinlichen Fall, oder auch bei anderen Datenpannen, sind wir verpflichtet, binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden alle betroffenen Patienten und die Aufsichtsbehörden zu informieren und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung abzustimmen. Sie würden also im Falle eines Datenlecks auf jeden Fall informiert!
Bei konkreten Wünschen bezüglich Änderung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (z.B. bei geplantem Arztwechsel) wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen an der Praxis-Anmeldung. Beachten Sie, dass eine Datenlöschung erst nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (s.o.) vorgenommen werden kann. Aber statt einer Löschung kann jederzeit eine vorläufige Sperrung veranlaßt werden, d.h. die Daten bleiben archiviert, sind aber von der weiteren Nutzung ausgenommen. Natürlich könnten wir Sie in diesem Fall nicht weiter behandeln.
Die ab 25.05.2018 geltenden Gesetze DSGVO und BDSG (neu) regeln sehr umfangreich unsere Pflichten und Ihre Rechte im Umgang mit Ihren Daten. Zur umfassenden Information stellen wir Ihnen gerne die Original-Gesetzestexte leihweise zur Verfügung.
Sie werden gebeten, schriftlich folgendes zu bestätigen:
Ich habe die obigen Ausführungen sorgfältig gelesen und verstanden.
( ) Ich bin damit einverstanden, dass meine Behandlungsdaten durch die Praxis (Dr.med.R.Sonntag und Arne Meidow) in (35102 Lohra, Am Weidenstrauch 10) gespeichert und verarbeitet werden.
( ) Dort bereits über frühere Behandlungen vorhandene Aufzeichnungen sollen nicht gelöscht werden, auch wenn sie älter als zehn Jahre sind.
( ) Über Untersuchungsergebnisse und Behandlungen dürfen andere Ärzte und –falls aus medizinischen Gründen erforderlich– Krankenhäuser unterrichtet werden.
( ) Meine Hausarztpraxis darf über die im Praxissystem gepeicherten Kontaktdaten mit mir in Verbindung treten. Dies betrifft die Telefonnummern, Postadresse wie Emailadressen. (in der Regel zu organisatorischen Absprachen oder medizinischen Mitteilungen)
Ich trage selbst dafür Sorge, daß eventuelle Änderungen meiner Kontaktdaten wie Umzug, Rufnummernwechsel etc. unverzüglich schriftlich an die Praxis mitgeteilt werden.
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